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28.02.07 12:06 Alter: 5 yrs

Telemediengesetz tritt am 1. März in Kraft

 

Neue Anforderungen auch für Praxishomepages

Ab 1. März 2007 müssen die Betreiber gewerblicher Homepages, also auch Ärzte, ihre Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten sowie über deren Verarbeitung vor der Nutzung verständlich unterrichten. Dies schreibt das neue Telemediengesetz vor.
Dieser Pflicht kommen wir natürlich nach. Sie finden diese Angaben unter Datenschutz.